Übersicht der IFD-Ansprechpartner

Ihr persönlicher Kontakt zum Integrationsfachdienst

Hier finden Sie für Ihre persönliche Situation genau die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner unseres Integrationsfachdienstes Rhein-Erft/Euskirchen.


Begleitung im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen

Für Menschen mit einer seelischen Behinderung

Cordula Gerstenberger
(Kreis Euskirchen)

  • 02251 / 777 158-13
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Martina Pieper-Baumgart
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-20
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gudrun Schäfer
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-21
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ingrid Upsing
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-18
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Thomas Hamacher
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-17
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Menschen mit einer geistigen / körperlichen Behinderung

Erika Priesterjahn
(Kreis Euskirchen)

  • 02233 / 2018-15
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ingrid Upsing
(Kreis Euskirchen)

  • 02233 / 2018-18
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Thomas Müsch
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-13
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Menschen mit Sehbehinderung

Christian Geipel

  • 02421 / 598-106
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Menschen mit Hörbehinderung

Katja Maibaum

  • 0228 / 92685-223
  • 0228 / 92685-100
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Silke Zacher

  • 0228 / 92685-222
  • 0228 / 92685-100
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Vermittlung im Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen

Für Menschen mit einer geistigen / körperlichen oder seelischen Behinderung

Erika Priesterjahn
(Rhein-Erft-Kreis)

  • 02233 / 2018-15
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Menschen mit Sehbehinderung

Vera Brabender

  • 02421 / 598-180
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Menschen mit Hörbehinderung

Volker Wilfert

  • 0221 / 2943-112
  • 0221 / 2943-362
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Übergang » Schule in den Beruf: STAR-Programm

Für Schüler und Schulabgänger

Gerhard Meyer

  • 02233 / 2018-163
  • 02233 / 2018-10
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Magdalena Klimek

  • 02233 / 2018-165
  • 02233 / 2018-10
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Georg Leuschner

  • 02233 / 2018-162
  • 02233 / 2018-10
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Übergang » WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen

IDF Integrationsfachdienst

  • 02233 / 2018-0
  • 02233 / 2018-10
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fachaufsicht

Eva-Maria Mai

  • 02233 / 2018-14
  • 02233 / 2018-10
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Arbeitnehmer und Auszubildende

Berufsbegleitung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.

Integrationsfachdienst Schwerpunkt Berufsbegleitung
  • Ist ein Dienstleistungsangebot für schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen im Arbeitsleben sowie für deren Arbeitgeber.
  • Arbeitet behinderungsspezifisch. Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte für Menschen mit einer seelischen Erkrankung, mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich bei den Möglichkeiten zur Unterstützung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse aus.
Zugang
  • Unser Angebot ist kostenfrei.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.
  • In jedem Bezirk der Arbeitsagentur gibt es einen Integrationsfachdienst. Der IFD ist sowohl im Rhein-Erft-Kreis als auch im Kreis Euskirchen tätig, wobei sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Arbeitsplatzes richtet.
  • Eine anerkannte Schwerbehinderung ist für eine Beratung nicht zwingend erforderlich. Der Zugang zum IFD ist niederschwellig, daher können schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und Arbeitgeber direkt Kontakt zum Integrationsfachdienst aufnehmen.
Wir beraten ...
  • bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Vorgesetzten
  • bei Unsicherheit über die eigene Leistungsfähigkeit
  • bei Veränderung der Leistungsfähigkeit
  • bei innerbetrieblicher Umsetzung, Abmahnung oder drohender Kündigung
  • bei der Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern
  • bei der Abklärung/Entwicklung der weiteren beruflichen Pespektive
Wir unterstützen ...
  • beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt
  • beim Training von Arbeitsabläufen bzw. von Fertigkeiten am Arbeitsplatz
  • bei innerbetrieblichen Konflikten oder in akuten Krisensituationen
  • bei der Klärung der benötigten Leistungen und bei der Beantragung
  • bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises
  • bei der Suche nach geeigneten Reha-Maßnahmen

Die Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung über mehrere Monate. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:

  • Allparteilichkeit des IFD
  • Lösungen in beiderseitigem Einvernehmen
  • Informations- und Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der IFD ist gut vernetzt. Wir arbeiten eng zusammen mit:

  • LVR-Integrationsamt, örtliche Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben: Prävention i.S. des SGB IX, Teil 2, Kündigungsschutzverfahren, Kostenträger für finanzielle Hilfen
  • Ärzte, Kliniken: Einleitung, Begleitung von Therapie/Behandlung und weiteres Vorgehen nach Beendigung » Leistungsvermögen, Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsagentur und andere Träger der beruflichen Rehabilitation

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.

Informationen für Arbeitgeber

Vermittlung und Einstellung von Menschen mit Behinderung

Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.

Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.

Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.

Vermittlung

Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot
  • Informationen über die Einstellung schwerbehinderter Menschen und Rehabilitanden
  • Passgenaue Vermittlung von Rehabilitanden
  • Klärung, ob Anforderungsprofil mit Interessens- und Fähigkeitsprofil übereinstimmt
  • Information über Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstellung
  • Information über Leistungen und Abklärung der Leistungen für Arbeitgeber mit den Leistungsträgern z. B. zur behindertengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
  • Begleitung am Arbeitsplatz bei Arbeitsaufnahme
  • Behinderungsspezifische Beratung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz
  • Krisenintervention
Ziel
  • Passgenaue Vermittlung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis

Begleitung

Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen steht der IFD Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Berufsbegleitung“ Arbeitgebern zur Verfügung. Der Integrationsfachdienst wird in der Regel dann tätig, wenn es aus behinderunsgbedingten Gründen zu Problemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner

Unser Angebot
  • Wir informieren über die Auswirkungen der Behinderung / Erkrankungen oder Einschränkungen am Arbeitsplatz.
  • Wir verstehen uns als "Mittler" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um im beiderseitigem Einvernehmen eine Lösung zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu finden
  • Wir informieren über mögliche Leistungen und klären diese mit den Leistungsträgern ab.
  • Wir informieren und beraten in Bezug auf die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen.
  • Wir stehen darüber hinaus Kolleginnen und Kollegen, Schwerbehindertenvertrauensleuten und den Betriebs- und Personalräten beratend zur Verfügung.

Schüler und Schulabgänger

Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf

Mit dem Programm "STAR Schule trifft Arbeitswelt" unterstützt der Integrationsfachdienst den Übergang von der Schule in den Beruf. Durch verschiedene Elemente der beruflichen Orientierung, wie z. B. Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praktika und Elternarbeit wird geschaut, welche Wege für den Jugendlichen nach der Schulzeit in Frage kommen.

Hier ist der Integrationsfachdienst Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und weitere, am Prozess beteiligte Personen und gestaltet intensiv mit an der Berufswegeplanung.

Der Integrationsfachdienst unterstützt diese Zielgruppe bei der Vorbereitung (z.B. durch Praktika) und Überleitung auf den Arbeitsplatz. Die anstehenden Schritte werden eng begleitet und anschließend gemeinsam ausgewertet. Der Integrationsfachdienst hat hier die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler längerfristig zu unterstützen.

Ziel ist die Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch entsprechende Vorbereitung und passgenaue Vermittlung.

Das Angebot von STAR ist ein fester Bestandteil des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und richtet sich an Schülerinnen und Schüler der letzten drei Schulbesuchsjahre. STAR wird sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des Gemeinsamen Lernens angeboten und richtet sich an Jugendliche mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen: Körperlich-motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache – und an alle Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehindertenausweis.

Unser Angebot
  • Begleitung von der Schule ins Erwerbsleben (Start der Betreuung ist 3 Jahre vor Schulentlassung)
Das Leistungsspektrum des IFD in der Berufsorientierung
  • Erstellung einer detaillierten Fähigkeitsdiagnostik
  • Erarbeitung eigener beruflicher Interessen
  • Darauf aufbauende Unterstützung bei der gezielten Praktikumsakquise

  • Moderierte Praktika - wir sprechen mit Schülerinnen / Schülern und Arbeitgebern im Praktikum

  • Auswertung der Praktika

  • Berufswegeplanung in Kooperation mit Lehrerinnen und Lehrer, Agentur für Arbeit, Eltern, Handwerkskammern etc.

  • Individuelle Beratung der Eltern

  • Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Weitere Informationen finden Sie hier: www.star.lvr.de

Lernen Sie uns und unsere Angebote kennen!

spz huerth cafe

Kontakt- und Beratungsstelle

Sie können jederzeit mit uns einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren. Wir rufen auch zurück, wenn Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Gabriele Tischer
Stefanie Fröhlich
Mehr erfahren?

Offene Angebote

SPZ Hürth Offene Angebote

Zu unseren offenen Angeboten gehören zum Beispiel Frühstückstreff, Cafe Kunterbunt und jede Menge Freizeit-Aktivitäten und Selbsthilfe-Gruppen.

Mehr erfahren?

Tagesstätte

spz huerth tagesstaette02

In unserer Tagesstätte können psychisch kranke Menschen gemeinschaftlich mit anderen Fertigkeiten trainieren, die ein selbständiges Leben ermöglichen.

Mehr erfahren?

Betreutes Wohnen

SPZ Hürth Betreutes Wohnen

Das Ziel des Betreuten Wohnens ist psychisch kranken Menschen ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnungen zu ermöglichen.

Mehr erfahren?
 

Aktuelles aus dem SPZ Hürth


4.12.23 » Weihnachtsfeier der APK

Am Montag, den 04.12.2023/17.00 Uhr findet die Weihnachtsfeier der APK im Schützenheim auf der Kölnstr.123 in Hürth-Hermülheim statt. Das Duo-Honeymoon wird unser Programm bereichern! Kaffee und Gebäck stimmen uns in die Weihnachtszeit ein. Sie sind herzlich eingeladen.

Cafe Kunterbunt - Treffpunkt im SPZ

Wir sind wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie da. Öffnungszeiten im Wochenplan!

Freizeitgeld des LVR

Auch weiterhin kann wieder Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die selbständig im Rhein-Erft-Kreis leben, Freizeitgeld des LVR ausgezahlt werden. Das SPZ Hürth übernimmt diese Aufgabe für die Bewohner des südlichen Rhein-Erft-Kreises. Bringen Sie also bitte ein Dokument mit, aus dem Ihre Adresse hervorgeht.

Freizeitgeld kann man zum Beispiel für Kino oder Museumsbesuche oder Kurse VHS, etc. erhalten. Nicht auszahlen dürfen wir Freizeitgeld für Dienstleistungen wie Frisörbesuche, Lebensmittel, Restaurant- und Cafebesuche, Fahrtkosten oder Tankquittungen. Sie können maximal 30,- € im Jahr erhalten.

Wichtig! Wenn die jährlichen Fördermittel ausgeschöpft sind, kann leider kein Geld mehr ausgezahlt werden.

Zuerst nehmen Sie an Ihrer Freizeitaktivität teil und bezahlen diese selbständig. Die Quittung oder das Ticket bewahren Sie bitte auf und legen diese dem SPZ vor. Bitte vereinbaren Sie mit uns unter der Ruf-Nr. 02233 / 7000 15 einen Termin, damit wir Ihnen das Geld auszahlen können.


Öffnungszeiten des SPZ Hürth

Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Informationen zum Download

Wissenswertes über das SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Hürth als PDF

Kurz und knapp informieren Sie unsere Flyer ganz allgemein über unser SPZ Sozialpsychiatrisches Zentrum Hürth und speziell über die Angebote unserer Tagesstätte sowie über das Betreute Wohnen. 

Flyer SPZ Hürth

Flyer APK SPZ Hürth

Flyer Betreutes Wohnen

Flyer APK SPZ BeWo

Flyer Tagesstätte Hürth

Flyer Tagesstätte Hürth

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.